
Sarah Günther
Diplomierte Legasthenietrainerin
sarah-guenther@freenet.de
Tel.: 004926324038013
Fichtenstraße 3
56626 Andernach
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Legasthenie eine Chance der Begabungen!!!
Mir als qualifizierte Sprachförderkraft, diplomierte Legasthenietrainerin und betroffene Mutter, ist es ganz wichtig, jedem einzelnen Kind zu vermitteln, wie wertvoll es ist und welche hervorragenden Eigenschaften und Stärken die Legasthenie zu tage befördert! Man kann Legasthenie auch als Chance sehen!
Die schulische Laufbahn ist nicht einfach, wenn man als SchülerInnen und Eltern auf Lehrkräfte trifft, die sich leider noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben oder sich nicht auseinandersetzten möchten.
Da brauchen besonders SchülerInnen viel Geduld, Verständnis und Toleranz gegenüber ihren Lehrkräften! Sie wissen es nicht besser!
Aber als Team schaffen wir es zusammen, die Legasthenie & LRS in ihre Grenzen zu weisen, den Eltern die Ängste & Sorgen zu nehmen und den Lehrkräften wichtige Infos an die Hand zu geben, in bezug auf den Umgang mit ihren SchülerInnen!
Lerntherapie ist eine Privatleistung! Wird nicht von den Krankenkassen übernommen!! Die Krankenkasse übernimmt für die körperlichen oder seelichen Folgen, die als Folge der Legasthenie aufgetreten sind selbstverständlich die Kosten bei den entsprechenden Fachärzten!! Aber nicht das Legasthenietraining!
Droht eine seelische Behinderung und soziale Isolation oder sind diese Folgen bereits eingetreten, kann auf Antrag der Eltern die kosten für das Legasthnietraining über das Jugendamt finanziert werden (§35a SGB VIII – „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“). Der Weg von der Antragstellung bis zur ersten vom Jugendamt bezahlten Trainingsstunde ist je nach Bundesland und Jugendamt sehr unterschiedlich, bitte das entsprechende JA kontaktieren.
Da Legasthnietraining ist eine Privatleistung, die sowie Nachhilfeunterricht den Eltern in Rechnung gestellt wird. Manche Eltern verzichten auf einen Antrag beim Jugendamt und zahlen lieber selbst, weil eine Antragstellung mit der Offenlegung der persönlichen Situation verbunden ist und die Anlegung einer Akte über das Kind und seine Familie beim Jugendamt einschließt.
Es besteht die Möglichkeit, das Legasthenietraining unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Dazu muss in der Regel eine amtsärztliche Untersuchung vor Beginn der Therapie erfolgt sein und ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme in Form eines Attests erbracht werden. Erkundigung beim zuständigen Finanzamt.
Deshalb liebe Eltern, werde auch ich euch eine Rechnung schreiben! Die ihr bitte fristgerecht bezahlt. Da auch ich von meinem Stundenlohn diverse Abgaben habe. Grundsätzlich sind Trainingsstunden Einzelstunden, keine Gruppenstunden mit mehreren Teilnehmern.
Herzlichste Grüße
Sarah Günther